Raum: Halle Bielefeld Gütersloh
Winterdienst:
Für freie Straßen und sichere Wege im Winter

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Professioneller Winterdienst
in Halle, Bielefeld und Gütersloh

Die Team Service Group GmbH sorgt für schnee- und eisfreie Wege und dafür, dass Sie morgens nicht mit der Schippe in der Hand vor der Tür stehen. Ob für Privatkunden, Unternehmen oder Kommunen – wir übernehmen zuverlässig den Winterdienst, damit Sie sicher durch die kalte Jahreszeit kommen.

Unsere Winterdienst-Leistungen im Überblick

Schneeräumung und Schneebeseitigung

Entfernung von Schnee und Eis gemäß den örtlichen Winterdienstsatzungen – auf Gehwegen, Zufahrten, Ladezonen, Plätzen und Straßen. Für gewerbliche, kommunale und private Flächen.

Eisbeseitigung bei Glättegefahr

Schnelle und flexible Reaktion auf plötzliche Wetterumschwünge zur Minimierung von Rutsch- und Unfallrisiken.

Streuen von Verkehrsflächen

Einsatz umweltverträglicher Streumittel wie Splitt, Kies oder Sand – rechtssicher und ökologisch verantwortungsvoll.

24/7 Bereitschaftsdienst

Rund um die Uhr erreichbar und einsatzbereit – bei Schnee, Eis oder akuter Glätte.

Individuelle Angebote

Maßgeschneiderte Leistungspakete passend zu Fläche, Einsatzfrequenz und Ihren spezifischen Anforderungen.

Lückenlose Dokumentation

Protokollierung jedes Einsatzes mit Startzeit, Endzeit und Leistungsumfang – für Ihre Absicherung. Kontaktieren Sie uns – wir erstellen Ihnen gerne ein maßgeschneidertes Winterdienst-Angebot, das exakt auf Ihre Flächen, Zeiten und Anforderungen abgestimmt ist.

Kontaktieren Sie uns!

Wir erstellen Ihnen gerne ein maßgeschneidertes Winterdienst-Angebot, das exakt auf Ihre Flächen, Zeiten und Anforderungen abgestimmt ist.

Winterdienstfahrzeug - äumung und Streuung bei Schnee und Eisglätte

Winterdienst – Hier sind wir für Sie im Einsatz

Wir sind Ihr zuverlässiger Ansprechpartner für Räum- und Streudienste bei Schnee und Eisglätte – in folgenden Städten und Gemeinden sind wir für Sie im Einsatz:

Was kostet der Winterdienst?

Die Kosten für den Winterdienst hängen von verschiedenen Faktoren ab – insbesondere von der Größe der zu betreuenden Fläche, den örtlichen Gegebenheiten und dem gewünschten Leistungsumfang.

Wir bieten Ihnen zwei transparente Abrechnungsmodelle zur Auswahl:

1. Saison-Pauschalvereinbarung (01.11. – 31.03.)

Ideal für alle, die Planungssicherheit wünschen: Sie zahlen einen festen Betrag für die gesamte Wintersaison. Hinweis:
  • Um das wirtschaftliche Risiko kalkulierbar zu halten, sind unsere Saison-Pauschalverträge auf 4 Winterdiensteinsätze im Monat begrenzt.
  • Sollte die Wintersaison außergewöhnlich intensiv ausfallen und mehr als 4 Einsätze im Monat nötig sein, werden zusätzliche Einsätze separat berechnet – selbstverständlich transparent und auf Basis der vertraglich vereinbarten Konditionen.
  • Zusätzlich wird eine Vorhaltungspauschale für Mitarbeiter und Maschinen berechnet.
  • Diese Pauschale wird monatlich vom 1.11 – 31.03 berechnet auch wenn es zu keinem Einsatz kommt.
Richtwerte (für die gesamte Saison):
  • Gehwege: 3,50 – 5,00 €/m²
  • Parkplatzflächen: 1,25 – 2,50 €/m²
Gebäudemanagement und -reinigung
Gebäudemanagement und -reinigung

2. Abrechnung pro Einsatz

  • Flexible Lösung für witterungsabhängigen Bedarf: Sie zahlen nur dann, wenn wir im Einsatz sind – etwa bei Schneefall oder Glätte.
  • Gerne erstellen wir Ihnen ein unverbindliches Angebot, das exakt auf Ihre Flächen und Anforderungen abgestimmt ist.

Welche gesetzliche Pflicht zur Räumung besteht?

Die gesetzliche Pflicht zur Räumung und Streuung – also der sogenannte Winterdienst – ergibt sich in Deutschland vor allem aus kommunalen Satzungen, die die Räumpflicht auf Anlieger übertragen. Ergänzend dazu ergibt sich aus der Rechtsprechung zu § 823 BGB eine sogenannte Verkehrssicherungspflicht: Grundstückseigentümer sind verpflichtet, zumutbare Maßnahmen zu treffen, um Gefahren durch Schnee und Glätte zu verhindern und so Schadensersatzansprüche zu vermeiden.

Kommunale Satzungen (Stadt-/Gemeindeverordnungen)

In der Regel übertragen Städte und Gemeinden die Pflicht zur Durchführung des Winterdienstes auf die Anlieger (Grundstückseigentümer). Diese geben sie oft per Mietvertrag an ihre Mieter oder Hausverwaltungen weiter.

Pflichten laut den meisten Satzungen:

  • Gehwege räumen und streuen (auch an Sonn- und Feiertagen)
  • Zeitraum: meist zwischen 7:00 Uhr und 20:00 Uhr (an Sonn- und Feiertagen später, in Halle Westfalen ab 9:00 Uhr)
  • Unverzügliches Räumen bei Schneefall oder Glätte
  • Breite: in der Regel 1,00 bis 1,50 m auf dem Gehweg
  • Streumittel: umweltfreundliche Mittel wie Splitt, Sand oder Granulat vorgeschrieben. Bei extremer Glätte (z. B. Eisregen, starkem Gefälle, Treppen) kann Streusalz erlaubt oder sogar empfohlen sein.

Wer ist verpflichtet?

  • Eigentümer: grundsätzlich in der Pflicht
  • Mieter/Hausverwaltung: wenn dies im Mietvertrag geregelt ist
  • Gewerbebetriebe: für ihre Grundstücke und Kundenwege

Was passiert bei Verstoß?

  • Bußgelder durch die Kommune (bei Verletzung der Satzung)
  • Schadensersatzansprüche, wenn jemand durch Glätte stürz

Warum Team Service Group?

Familiengeführtes Unternehmen
in 2. Generation

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den Geschäftsführer